1. Bundesfachkongress Interkultur
Das Ziel des Kongresses ist es, die bislang meist getrennt geführten Diskurse wie „Kultur- und Bildungspolitik“, „Entwicklungs- und Integrationspolitik“ und „Interreligiöser Dialog“ zusammenzuführen und neue Ansätze für die kommunale Praxis zu entwickeln. Dabei bezieht sich der Kongress maßgeblich auf die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung kultureller Vielfalt. Zur Neugestaltung der kommunalen Praxis müssen vor allem die Alltagswirklichkeiten der MigrantInnen mit einbezogen werden, so dass nicht mehr „für“ MigrantInnen, sondern „mit“ ihnen neue Wege erarbeitet werden.
Die Idee zum 1. Bundesfachkongress Interkultur entstand durch verschiedene Fachtagungen und Fachgespräche, die eine bundesweite Intensivierung und Vernetzung interkultureller Konzepte und Arbeitsansätze forderten. Denn trotz der enormen kulturellen Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland, wird diese zum großen Teil immer noch nicht in Politik und Praxis entsprechend berücksichtigt.
Deswegen soll ein jährlicher Bundesfachkongress Interkultur ein bundesweites Diskussions- und Arbeitsforum aufbauen, das sich diesen Aufgaben widmet. Der Initiativkreis Bundesweiter Ratschlag `Kulturelle Vielfalt – Interkultur – Zukunftsfähigkeit der Kommunen` hat sich bereit erklärt, als Kongressbeirat bei der inhaltlichen Konzipierung des Kongresses zu fungieren.
Die Arbeitsprozesse in den einzelnen Fachforen werden von ausgewählten „Kongressbeobachtern“ begleitet; die wichtigsten Ergebnisse werden zusammengefasst und vorgestellt. Diese sollen als Grundlage für eine Stuttgarter Erklärung dienen, die nach dem Kongress vom Initiativkreis Bundesweiter Ratschlag verabschiedet wird. Die Stuttgarter Erklärung soll als strategische Ausrichtung für die zukünftige Arbeit dienen, deren Weiterentwicklung in der Praxis beim 2. Bundesfachkongress Interkultur zur Diskussion stehen soll.
Das Tagungsprogramm und die Anmeldeunterlagen können auf www.bundesfachkongress-interkultur.de abgerufen werden.